Alt Sammit b/Krakow
Alt Schwinz b/Dobberin
Altenhagen b/Dobbertin
Bellin b/Zehna
Bossow b/Krakow
Dabel b/Sternberg
Darze b/Parchim
Demen b/Crivitz
Dinnies b/Borkow
Dobbertin
Dobbin b/Dobbertin
Garden b/Zehna
Gerdshagen b/Zehna
Groß Breesen b/Zehna
Jellen b/Dobbertin
Kirch Kogel b/Dobbertin
Kläden b/Dobbertin
Kleesten b/Dobbertin
Klein Breesen b/Zehna
Klein Upahl b/Zehna
Lähnwitz b/Zehna
Lenzen b/Tarnow
Lohmen b/Zehna
Mestlin
Mühlenhof b/Mestlin
Neu Sammit b/Krakow
Neu Schwinz b/Dobbertin
Neuhof b/Dobbertin
Nienhagen b/Dobbertin
Oldenstorf b/Dobbertin
Ruest b/Mestlin
Rum Kogel b/Klein Tessin
Schlowe b/Dobertin
Sehlsdorf b/Passow
Spendin b/Dobbertin
Stralendorf b/Rom
Vimfow b/Mestlin
Zehna b/Güstrow
Südöstlich des KA Malchow
Roez b/Malchow
Lexow b/Malchow
Sietow b/Röbel
Die Hintere Sandprobstei
Lärz b/Mirow
Schwarz b/Malchow
Diemitz b/Canow

Dörfer im Bereich des Klosteramtes Dobbertin

 

Das in den vergangenen Jahrhunderten im Besitz der Ritterschaft befindliche Kloster Dobbertin war ein wirtschaftliches Unternehmen. Es besaß etliche Mühlen, Sägewerke, ..., bewirtschaftete einige Höfe und verpachtete in vielen Dörfern Ländereien. Zum "Klosteramt Dobbertin" gehörten zu verschiedenen Zeiten Besitztümer in unterschiedlichen Dörfern. Diese werden hier kurz vorgestellt.

Übersicht

Im 19. Jahrhundert kann man folgende Dreiteilung des Klosteramtes Dobbertin feststellen:

  1. Das Kerngebiet um das ehemalige Kloster Dobbertin, in dem die meisten Dörfer und Höfe des Klosteramtes liegen. Aber selbst hier haben wir es nicht mit einem zusammenhängenden Territorium zu tun; es teilt sich im wesentlichen in zwei Abschnitte, deren südwestlicher (Ruest, Mestlin, Sehlstorff, Mühlenhof) vom eigentlichen Zentrum durch Domanialbesitz getrennt einige Kilometer entfernt liegt. Dazu kommen noch Gr. Breesen und Bossow, die nordöstlich bzw. östlich im Ritterschaftlichen liegen, sowie Darze, etwa 10 km südlich von Mestlin.
  2. Südöstlich vom Besitz des KA Malchow, in einer Entfernung zu Dobbertin von etwa 30 km: Roetz, Lexow und Sietow - die sogenannte vordere Sandprobstei.
  3. Im südöstlichen Zipfel von Mecklenburg-Schwerin die Dörfer der sogenannten hinteren Sandprobstei: Laerz, Schwarz und Diemitz - von Dobbertin etwa 60 km entfernt.

Diese Struktur hatte sich im Laufe der Jahrhunderte während der Entwicklung des klösterlichen Grundeigentums seit der Gründung des Klosters Dobbertin um das Jahr 1225 herausgebildet. Die Klöster Dobbertin, Malchow, und Ribnitz wurden im Zuge der Säkularisierung der in Mecklenburg bestehenden Klöster im Gefolge der Reformation den Ständen als eine der Gegenleistungen für die Übernahme der landesherrlichen Schulden als Erziehungs- und Versorgungsinstitut für die mecklenburgischen Jungfrauen überwiesen; diese Übergabe wurde in den Sternberger Reversalen von 1572 juristisch verankert. (Auszug aus: G. Moll, Kapitalistische Bauernbefreiung, Rostock 1968)

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