Geschichte - Überblick
Jede genealogische Forschung muß immer in engem Zusammenhang mit der betreffenden
Zeit gesehen werden. Deshalb werden hier wichtige Fakten der mecklenburgischen
Geschichte, eingebunden in die deutsche und die Weltgeschichte, präsentiert.
- Steinzeit
- Etliche Funde aus Ur- und Frühgeschichte bezeugen die
Besiedlung des Gebietes des heutigen Mecklenburgs.
Funde belegen das Vorhandensein der ersten Menschen vor ca. 16000 Jahren, eine
Besiedlung könnte vor ca. 10000 Jahren begonnen haben (Jäger und
Sammler).
Um 3000 v. u. Z. wurden unsere Vorfahren seßhaft, sie begannen
mit der Bearbeitung des Bodens und dem Halten von Tieren.
- Bronzezeit
- Die Periode von 2000 v. u. Z. bis 600 v. u. Z. wird als Bronzezeit
bezeichnet
Funde von Werkzeugen, Waffen und Schmuck belegen den Entwicklungsstand
unserer Vorfahren. Ebenfalls aus dieser Zeit sind zahlreiche
Hügelgräber erhalten.
- Eisenzeit
- Von 600 v. u. Z. bis 600 u. Z. lebten in unserem Gebiet vermutlich
die Warnen (germanischer Stamm).
Diese Periode ist durch Verwendung von Eisen anstelle der Bronze
gekennzeichnet. Weitere germanische Stämme auf dem Gebiet des heutigen
Mecklenburgs sind die Langobarden und die Semnonen. Am Ende des 4. Jh.
setzte die große germanische Völkerwanderung nach Südwesten
ein.
- Slawenzeit
- Im 7. Jh. wird das von den Germanen verlassene Land durch
die Slawen besiedelt. Die Slawenzeit reicht bis zur Mitte des 13.
Jh.
Das Gebiet des heutigen Mecklenburg wird von den Stämmen der
Obotriten und der Wilzen (später Liutizen genannt) besiedelt.
Teilstämme der Obotriten besiedeln dabei:
- Obotriten zwischen Wismarer Bucht und Südende des Schweriner Sees
- Rereger um Wismar und Schwerin
- Warnower an der oberen Warnow und an der Mildenitz
- Polaben an der Elbe um Lauenburg, Boizenburg und Ratzeburg
Die Teilstämme der Wilzen (Kessiner, Zirzipaner, Tollenser, Redarier)
siedeln weiter östlich im Gebiet zwischen Warnow und Oder.
- 995
- Erste urkundliche Erwähnung der "Michelenburg" in einer Urkunde
König Otto III.
Zeitweise gerieten die Slawen unter Karl dem Großen, Heinrich I. und
Otto dem Großen in Abhängigkeit vom fränkischen und
Römisch - Deutschen Reich.
- 1160
- Eroberung des Obotritenlandes durch Heinrich den Löwen, Herzog von
Sachsen und Bayern
1160 rückt Heinrich der Löwe mit einem Heer in Mecklenburg ein; Der
Obotritenfürst Niklot fand dabei 1160 den Tod. Sein Sohn Pribislaw
erhielt 1167 Mecklenburg als sächsisches Lehen; Schwerin wurde 1160
als erste deutsche Stadt in Mecklenburg gegründet.
Niklot wurde Stammvater der mecklenburgischen Fürsten, die später von Karl
IV. zu reichsunmittelbaren Herzögen erhoben wurden (sie regierten in
Mecklenburg bis 1918). Es begann die
dauerhafte Eingliederung Mecklenburgs in das Römisch - Deutsche Reich
(mit Ausnahme der Zeit dänischer Besetzung von 1180 - 1227).
Bis zur Mitte des 13. Jh. erfolgt die deutsche Besiedlung
Mecklenburgs, vor allem durch Siedler aus Holstein, Niedersachsen und
Westfalen. Die Bauern erhielten steuerfreie Lehnshufen als Lehnsgut.
Die deutschen Städtegründungen erfolgten
überwiegend im 13. Jh. vor allem durch die Territorialherren.
- 1229
- Erste mecklenburgische Hauptlandesteilung
Für die vier Enkel von Heinrich Borwin I. (Sohn von Pribislaw, Enkel von
Niklot) wird Mecklenburg in die
Herrschaften Mecklenburg, Rostock (Linie erlischt 1314), Werle (erlischt 1436),
und Parchim-Richenberg (bis 1256) geteilt.
Neben den Herrschaften bestanden noch die Grafschaften Ratzeburg, Schwerin und
Dannenberg, sowie die Bistümer Ratzeburg und Schwerin.
Um diese Zeit wird in Mecklenburg auch noch Slawisch gesprochen. Es bilden sich
die Familiennamen, die sich um 1300 festigen. Gut 200 Jahre später ist
die slawische Sprache kaum noch anzutreffen.
1348 wurde Mecklenburg aus der sächsischen
Abhängigkeit gelöst und ein erbliches, unmittelbares Reichslehen.
Zugleich wurden die mecklenburgischen Landesherren zu Herzögen
erhoben.
Mecklenburg erlebte einen Aufschwung. Zu Ausgang des Mittelalters werden die
Herzöge im 15. Jh. mit kriegerischen Adligen, der späteren
Ritterschaft, konfrontiert. Überfälle auf Kaufleute, Kämpfe der
Adligen untereinander und soziale Unruhen in den Städten sind für
diese Zeit typisch.
- 1496
- hat Mecklenburg ca 130.000 Einwohner (Kaiserbederegister)
Neben den Beichtkinderverzeichnissen und Kirchenvisitationsprotokollen
zählen die Listen und Register über geleistete Steuerzahlungen zu den
wichtigsten Quellen der mecklenburgischen Bevölkerungsgeschichte in
Archiven der Landesebene. Als schriftliche Ergebnisse staatlicher
Steuererhebung sind sie für Mecklenburg in seltener Dichte
überliefert.
Die Quellen dokumentieren gleichmaßen Steuerzahlungen (Bede = Bitte), die
regelmäßig zugunsten des Landes geleistet wurden (z.B. Register der
Schloß- oder Schoßgelder bzw. der zunächst zweimal
jährlich fälligen ordentlichen Bede), als auch solche Abgaben, die
aus verschiedenen Anlässen für das Land (z. B. die gemeine Landbede,
außerordentliche Kontributionen, Roßdienst-,
Einspännigenregister, Steuern anläßlich fürstlicher
Hochzeiten oder zu Ausstattungen landesherrlicher Töchter u.a.m.) oder im
Auftrag des Reiches durch das Land eingezogen wurde (Königsbede, Kaiser-,
Türken-, Kreissteuer oder -hilfe). Steuerpflichtig waren mitunter nur
bestimmte Personengruppen. Die Auswertung dieser Quellen erfordert umfangreiche
Detailkenntnisse über die wechselnden Modi der Steuererhebung, die
über die Jahrhunderte teilweise starken Veränderungen unterlagen.
Gleichwohl liefern die Steuerregister häufig sozial- und
wirtschaftsgeschichtliche Informationen von erstaunlicher Detailfreude. Das
Landeshauptarchiv Schwerin (LHAS) verwahrt Steuerlisten und -register des 15.
bis 19. Jh. in einem Gesamtumfang von mehr als 60 laufenden
Aktenmetern, wobei die Überlieferung naturgemäß nicht für
jeden Ort gleichermaßen vollständig ist (Dank an P. Starsy für
die Erklärung).
Im späten Mittelalter nahm der Einfluß der Herzöge auf die
Kirche zu. In den größeren Städten des Landes wuchsen im 16.
Jh. die sozialen Spannungen. Die Unzufriedenheit in der Bevökerung
führte die Reformation schnell zum Erfolg.
Nach dem Sieg der Reformation wurden die Kirchengüter
größtenteils unter den mecklenburgischen Herzögen aufgeteilt.
Um 1750 gab es in Mecklenburg keine katholische Kirche mehr.
- 1549
- Auf dem mecklenburgischen Landtag in Sternberg wurde der evangelische Glauben
für Mecklenburg verbindlich. Die Reformation Martin Luthers hat sich
durchgesetzt
Die Einheit von Mecklenburg konnte durch die für alle Landesteile
gemeinsamen Landstände gewahrt werden. Diese schlossen sich 1523
zu einer landständischen Union zusammen. Zu den drei Ständen
zählten die adligen Grundbesitzer, Vertreter der Städte und
höhere Geistliche. Letztere jedoch nur bis 1552 - sie verschwanden infolge
der Reformation. Es blieben Ritterschaft und Landschaft. Die Landstände
hatten das Recht der Steuerbewilligung (seit 1549) und beteiligten sich an
Gesetzgebung und Rechtsprechung. Die Stände waren regional in Kreise
gegliedert: Mecklenburgischer (Parchim), Wendischer (Güstrow),
Stargardischer (Neubrandenburg).
Schwerin und Strelitz hatten mit dieser Kreiseinteilung nichts zu tun und
waren zu dieser Zeit ganz gewöhnliche Landstädte ohne politische
Sonderfunktion. Daß Schwerin zugleich Residenz war, spielte auf den Landtagen
keine Rolle.
- 1572
- In den Sternberger Reversalen wird der Ritterschaft die Verfügung
über die Klöster Ribnitz, Dobbertin und Malchow zugesprochen. Zur
Verwaltung des Grundbesitzes wurden die Klosterämter gebildet.
Außerdem setzt der Adel durch, daß Pachtland von den Bauern
zurückgefordert werden kann - es beginnt das sogenannte Bauernlegen.
Freie Bauern wurden zu Knechten und Tagelöhnern. Ihre Rechte waren
stark eingeschränkt. Ohne Erlaubnis durften sie nicht: das adlige Gut
verlassen, einen Beruf frei wählen oder heiraten. Andererseits
mußten die Gutsbesitzer bei Krankheit und im Alter Unterstützung
gewähren.
- 1618 - 1648
- Dreißigjähriger Krieg
Große Zerstörungen und hohe Menschenopfer in Mecklenburg
- 1621
- Zweite mecklenburgische Hauptlandesteilung
Mecklenburg wird in Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Güstrow
(bis 1695) geteilt.
Seit 1621 tagt gemeinsame Landtag für die mecklenburgischen
Länder abwechselnd in Sternberg und Malchin.
- 1627 - 1631
- Wallensteins Truppen erobern Mecklenburg, Wallenstein wird dessen Herzog
- 1631
- König Gustav Adolf von Schweden rückt in Mecklenburg ein
Schwedische Herrschaft in Mecklenburg (Bündnis vom 13. März
1632). Die vertriebenen Herzöge werden durch den Schwedenkönig
Gustav Adolf II. wieder eingesetzt.
- 1637 - 1640
- häufiges Hin-Und-Her zwischen schwedischen und kaiserlichen Truppen
- 1645
- Verabschiedung der Gesindeordnung
- 1648
- Ende des dreißigjährigen Krieges: Westfälischer Frieden
Dieser erste große Krieg in Mecklenburg war für die Entwicklung
verheerend. Die Einwohnerzahl wurde auf ein Sechstel reduziert (von 300.000
auf 50.000). Die zahlreichen Bauernstellen vor dem Krieg wurden danach
nur zu einem Viertel besetzt. Ihren Vorteil zogen daraus die Adligen.
Nach dem Krieg, vor allem 1755 und 1806, legten sie viele
Bauerndörfer nieder und errichteten dafür Gutshöfe.
Mecklenburg verliert Wismar, Amt Neukloster und die Insel Poel an Schweden (bis
1803).
- 1654
- Gesindeordnung mit Verankerung der Leibeigenschaft
Nach der bereits in Kraft gesetzten Gesindeordnung von 1645 wurde am
14.11.1654 die erneuerte "Gesinde-Tagelöhner-Baur-Schäffer-Tax- und
Victualordnung" verabschiedet. Sie festigte die schlimmste Form
bäuerlicher Unterdrückung durch die Adligen. Eine Heirat
beispielsweise war nur mit Genehmigung des Gutsherren möglich.
- 1658
- Schwedisch-Polnischer Krieg
1658 marschieren kaiserliche, brandenburgische und polnische Soldaten in
Mecklenburg ein. Kriegerische Belastungen wie zur Zeit des 30jährigen
Krieges bis zum Frieden von Olivia im Mai 1660.
- 1674 - 1675
- Brandenburgisch-schwedischer Krieg in Mecklenburg
- 1701
- Mecklenburg-Schwerin hat knapp 100.000 Einwohner, Mecklenburg-Strelitz
30.000
- 1700 - 1721
- Nordischer Krieg
Plünderungen durch die Kriegsparteien: Schweden gegen
Preußen, Dänen, Sachsen und Russen.
- 1701
- Dritte Hauptlandesteilung durch Hamburger Vergleich
Mecklenburg wird in Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz
(Herrschaft Stargard und Fürstentum Ratzeburg (vormaliges Bistum) -
ohne die gleichnamige Stadt und der Komthirei Mirow) geteilt. Die
Erstgeburtserbfolge wird vereinbart.
- 1711
- Beginn der Verschleppungen von Mecklenburgern in die preußische Armee,
der Krieg wütet in Mecklenburg
- 1733 / 1735
- Gewaltsame Soldatenanwerbung durch Preußen in Mecklenburg
- 1753
- Parallel zum Bauernlegen durch die Adligen begann im Domanium die Ansiedlung
von Häuslern und Büdnern auf der Grundlage des Siedlungsediktes des
Herzogs Christian Ludwig
- 18. April 1755
- Landesgrundgesetzlicher Erbvergleich
Weitere Verankerung der Leibeigenschaft, Legalisierung des Bauernlegens.
Mecklenburg hat zu dieser Zeit 150.000 Einwohner.
Der Landesgrundgesetzliche Erbvergleich (LGGEV) von 1755 ist das
Ergebnis langwieriger Auseinandersetzungen und Machtkämpfe zwischen den
mecklenburgischen Herzögen und den sogenannten Landständen
(Ritterschaft und Städte). Dieses mit 25 Artikel und 530 Paragraphen
umfangreichste und umfassendste Vertragswerk in den mecklenburgischen
Geschichte bildete in der Folgezeit den Rahmen für alle gesellschaftlichen,
politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Entwicklungen in beiden
mecklenburgischen Landesteilen und blieb als Grundgesetz der
landständischen Verfassung (in Mecklenburg-Schwerin mit kurzer
Unterbrechnung 1849/50) bis zur Novemberrevolution 1918 geltendes Recht
(Dank an P. Starsy für die Erklärung).
- 1756 - 1763
- Siebenjähriger Krieg
Preußen besetzt das neutrale Sachsen und kämpft gegen eine
Koalition von Österreich, Rußland, Frankreich und Schweden, im
Verlaufe des Krieges mehrfache Besetzung Mecklenburgs-Schwerins (erstmalig
1757) durch Preußen, weiterhin Geld- und Naturallieferungen,
Zwangsrekrutierungen (insgesamt ca. 4000 Soldaten für die
preußische Armee) und Plünderungen.
Nach dem Krieg setzt endlich ein begrenzter Aufschwung ein.
- 18. Mai 1792
- Auswanderungsverbot nach Amerika für die mecklenburg-schwerinischen
Untertanen durch herzogliche Verordnung
- 1806
- Flucht Blüchers durch Mecklenburg
Plünderungen, Zerstörungen durch die Franzosen.
- 1806 - 1813
- Franzosenzeit
Beitritt zum napoleonischen Rheinbund 1808, Einquartierungen,
Zwangsrekrutierung zum Kampf gegen Rußland 1812: 2100 Mecklenburger
(Schwerin: 1700, Strelitz: 400).
Weniger als 100 überlebten. 1813 treten beide Mecklenburg aus dem
Rheinbund aus.
- 1813 - 1815
- Befreiungskriege gegen Napoleon
- 8. Juni 1815
- Die deutsche Bundesakte gestattet durch Artikel 18b die Auswanderung in
andere Staaten des Deutschen Bundes
- 1815
- Wiener Kongreß
Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz werden
Großherzogtümer und Mitglied des Deutschen Bundes.
- 1817 / 1820
- Mecklenburg-Schwerin hat 393.000 Einwohner (1820) und Mecklenburg-Strelitz
72.000 (1817)
- 18. Januar 1820
- Aufhebung der Leibeigenschaft in Mecklenburg mit Wirkung ab Ostern 1821
verkündet
- 4. April 1822
- Verordnung über Separation und Vererbpachtung der Bauernhufen
1822 begannen die Verhandlungen zwischen der Regierung und der Ritterschaft.
Ziel war die Regulierung der Verhältnisse zwischen Gutsherren und Bauern,
d. h. die Bauern sollten Eigentümer, bzw. Erbpächter des von ihnen
bewirtschafteten Landes werden.
- 3. September 1847
- Eine großherzogliche Verordnung regelt für Mecklenburg-Schwerin
das Verfahren für die Erteilung von Pässen an Auswanderer
- 1848 / 1849
- Revolution
- 5. Februar 1849
- Eine großherzogliche Verordnung verfügt für das
Staatsgebiet von Mecklenburg-Schwerin die "allgemeine Aufhebung der
Abzugsgelder bei Auswanderungsfällen"
- September 1850
- Über die junge bürgerliche Verfassung von Mecklenburg wird im
ausländischen Brandenburg das Urteil gesprochen. Der "Freienwalder
Schiedsspruch" setzt den Landesgrundgesetzlichen Erbvergleich wieder in
Kraft (gilt bis 1918).
- 1851
- Beginn der Massenauswanderung nach Amerika
Politische, soziale und wirtschaftliche Mißstände verursachten die
große Emigrationswelle Ende des 19. Jh.. Von 1853 bis 1908
wanderten fast 120.000 Menschen aus Mecklenburg aus.
- 1. Juni 1853
- Verordnung über den Erwerb und Verlust der Eigenschaft eines
mecklenburgischen Untertans erlassen
- 15. April 1857
- Landesherrliche Verordnung über die Auswanderung nach
außereuropäischen Ländern
- 25. Juni 1867
- Verfassung des Norddeutschen Bundes wird auch für beide Mecklenburg
verbindlich
Mit der Gründung des Norddeutschen Bundes 1866
begann auch für Mecklenburg ein neues Zeitalter (Beitritt am 21.8.1866).
Die Verfassung gewährleistet volle Freizügigkeit innerhalb der
Staaten des Norddeutschen Bundes sowie im grenzüberschreitenden Verkehr
für alle Bundesangehörigen. Es entfallen die in Mecklenburg bis dahin
bestehenden Einschränkungen bei Eheschließungen.
Mecklenburg wurde an das norddeutsche Post- und Fernmeldenetz angeschlossen und
erhielt einheitliche Maße und Gewichte auf der Grundlage des metrischen
Systems, und die Banknoten des Bundes. Das mecklenburgische Militär wurde
preußischem Kommando unterstellt.
- 1868
- Beide Mecklenburg treten dem Zollverein bei
- 1870 - 1871
- Deutsch-Französischer Krieg
unter Beteiligung mecklenburgischer Truppen
- 1871
- Gründung des Deutschen Reiches, Mecklenburg-Schwerin (558.000
Einwohner) und Mecklenburg-Strelitz (97.000 Einwohner) werden Mitgliedstaaten
- 1897
- Reichgesetzliche Regelung des Auswanderungswesens
- 1. August 1914 - 11. November 1918
- Erster Weltkrieg
- 14. November 1918
- Abdankung des Großherzogs
- 1918 / 1919
- Gründung der Freistaaten Mecklenburg-Schwerin (1919) und
Mecklenburg-Strelitz (1918) als Gliedstaaten in der Weimarer Republik
- 1925
- Mecklenburg-Schwerin hat 674.000 Einwohner, Mecklenburg-Strelitz 110.000
- 1933
- Beide Mecklenburg haben 805.000 Einwohner
- 1.1.1934
- Vereinigung beider Mecklenburg zum Gau Mecklenburg (13.10.1933)
1939 hat Mecklenburg 900.593 Einwohner
- 1939 - 1945
- Zweiter Weltkrieg
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