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Geschichte - Überblick

Jede genealogische Forschung muß immer in engem Zusammenhang mit der betreffenden Zeit gesehen werden. Deshalb werden hier wichtige Fakten der mecklenburgischen Geschichte, eingebunden in die deutsche und die Weltgeschichte, präsentiert.

Steinzeit
Etliche Funde aus Ur- und Frühgeschichte bezeugen die Besiedlung des Gebietes des heutigen Mecklenburgs.

Funde belegen das Vorhandensein der ersten Menschen vor ca. 16000 Jahren, eine Besiedlung könnte vor ca. 10000 Jahren begonnen haben (Jäger und Sammler). Um 3000 v. u. Z. wurden unsere Vorfahren seßhaft, sie begannen mit der Bearbeitung des Bodens und dem Halten von Tieren.

Bronzezeit
Die Periode von 2000 v. u. Z. bis 600 v. u. Z. wird als Bronzezeit bezeichnet

Funde von Werkzeugen, Waffen und Schmuck belegen den Entwicklungsstand unserer Vorfahren. Ebenfalls aus dieser Zeit sind zahlreiche Hügelgräber erhalten.

Eisenzeit
Von 600 v. u. Z. bis 600 u. Z. lebten in unserem Gebiet vermutlich die Warnen (germanischer Stamm).

Diese Periode ist durch Verwendung von Eisen anstelle der Bronze gekennzeichnet. Weitere germanische Stämme auf dem Gebiet des heutigen Mecklenburgs sind die Langobarden und die Semnonen. Am Ende des 4. Jh. setzte die große germanische Völkerwanderung nach Südwesten ein.

Slawenzeit
Im 7. Jh. wird das von den Germanen verlassene Land durch die Slawen besiedelt. Die Slawenzeit reicht bis zur Mitte des 13. Jh.

Das Gebiet des heutigen Mecklenburg wird von den Stämmen der Obotriten und der Wilzen (später Liutizen genannt) besiedelt. Teilstämme der Obotriten besiedeln dabei:

  • Obotriten zwischen Wismarer Bucht und Südende des Schweriner Sees
  • Rereger um Wismar und Schwerin
  • Warnower an der oberen Warnow und an der Mildenitz
  • Polaben an der Elbe um Lauenburg, Boizenburg und Ratzeburg

Die Teilstämme der Wilzen (Kessiner, Zirzipaner, Tollenser, Redarier) siedeln weiter östlich im Gebiet zwischen Warnow und Oder.

995
Erste urkundliche Erwähnung der "Michelenburg" in einer Urkunde König Otto III.

Zeitweise gerieten die Slawen unter Karl dem Großen, Heinrich I. und Otto dem Großen in Abhängigkeit vom fränkischen und Römisch - Deutschen Reich.

1160
Eroberung des Obotritenlandes durch Heinrich den Löwen, Herzog von Sachsen und Bayern

1160 rückt Heinrich der Löwe mit einem Heer in Mecklenburg ein; Der Obotritenfürst Niklot fand dabei 1160 den Tod. Sein Sohn Pribislaw erhielt 1167 Mecklenburg als sächsisches Lehen; Schwerin wurde 1160 als erste deutsche Stadt in Mecklenburg gegründet.
Niklot wurde Stammvater der mecklenburgischen Fürsten, die später von Karl IV. zu reichsunmittelbaren Herzögen erhoben wurden (sie regierten in Mecklenburg bis 1918). Es begann die dauerhafte Eingliederung Mecklenburgs in das Römisch - Deutsche Reich (mit Ausnahme der Zeit dänischer Besetzung von 1180 - 1227).
Bis zur Mitte des 13. Jh. erfolgt die deutsche Besiedlung Mecklenburgs, vor allem durch Siedler aus Holstein, Niedersachsen und Westfalen. Die Bauern erhielten steuerfreie Lehnshufen als Lehnsgut. Die deutschen Städtegründungen erfolgten überwiegend im 13. Jh. vor allem durch die Territorialherren.

1229
Erste mecklenburgische Hauptlandesteilung

Für die vier Enkel von Heinrich Borwin I. (Sohn von Pribislaw, Enkel von Niklot) wird Mecklenburg in die Herrschaften Mecklenburg, Rostock (Linie erlischt 1314), Werle (erlischt 1436), und Parchim-Richenberg (bis 1256) geteilt.
Neben den Herrschaften bestanden noch die Grafschaften Ratzeburg, Schwerin und Dannenberg, sowie die Bistümer Ratzeburg und Schwerin.
Um diese Zeit wird in Mecklenburg auch noch Slawisch gesprochen. Es bilden sich die Familiennamen, die sich um 1300 festigen. Gut 200 Jahre später ist die slawische Sprache kaum noch anzutreffen.

1348 wurde Mecklenburg aus der sächsischen Abhängigkeit gelöst und ein erbliches, unmittelbares Reichslehen. Zugleich wurden die mecklenburgischen Landesherren zu Herzögen erhoben.

Mecklenburg erlebte einen Aufschwung. Zu Ausgang des Mittelalters werden die Herzöge im 15. Jh. mit kriegerischen Adligen, der späteren Ritterschaft, konfrontiert. Überfälle auf Kaufleute, Kämpfe der Adligen untereinander und soziale Unruhen in den Städten sind für diese Zeit typisch.

1496
hat Mecklenburg ca 130.000 Einwohner (Kaiserbederegister)

Neben den Beichtkinderverzeichnissen und Kirchenvisitationsprotokollen zählen die Listen und Register über geleistete Steuerzahlungen zu den wichtigsten Quellen der mecklenburgischen Bevölkerungsgeschichte in Archiven der Landesebene. Als schriftliche Ergebnisse staatlicher Steuererhebung sind sie für Mecklenburg in seltener Dichte überliefert.
 
Die Quellen dokumentieren gleichmaßen Steuerzahlungen (Bede = Bitte), die regelmäßig zugunsten des Landes geleistet wurden (z.B. Register der Schloß- oder Schoßgelder bzw. der zunächst zweimal jährlich fälligen ordentlichen Bede), als auch solche Abgaben, die aus verschiedenen Anlässen für das Land (z. B. die gemeine Landbede, außerordentliche Kontributionen, Roßdienst-, Einspännigenregister, Steuern anläßlich fürstlicher Hochzeiten oder zu Ausstattungen landesherrlicher Töchter u.a.m.) oder im Auftrag des Reiches durch das Land eingezogen wurde (Königsbede, Kaiser-, Türken-, Kreissteuer oder -hilfe). Steuerpflichtig waren mitunter nur bestimmte Personengruppen. Die Auswertung dieser Quellen erfordert umfangreiche Detailkenntnisse über die wechselnden Modi der Steuererhebung, die über die Jahrhunderte teilweise starken Veränderungen unterlagen. Gleichwohl liefern die Steuerregister häufig sozial- und wirtschaftsgeschichtliche Informationen von erstaunlicher Detailfreude. Das Landeshauptarchiv Schwerin (LHAS) verwahrt Steuerlisten und -register des 15. bis 19. Jh. in einem Gesamtumfang von mehr als 60 laufenden Aktenmetern, wobei die Überlieferung naturgemäß nicht für jeden Ort gleichermaßen vollständig ist (Dank an P. Starsy für die Erklärung).

Im späten Mittelalter nahm der Einfluß der Herzöge auf die Kirche zu. In den größeren Städten des Landes wuchsen im 16. Jh. die sozialen Spannungen. Die Unzufriedenheit in der Bevökerung führte die Reformation schnell zum Erfolg.
Nach dem Sieg der Reformation wurden die Kirchengüter größtenteils unter den mecklenburgischen Herzögen aufgeteilt. Um 1750 gab es in Mecklenburg keine katholische Kirche mehr.

1549
Auf dem mecklenburgischen Landtag in Sternberg wurde der evangelische Glauben für Mecklenburg verbindlich. Die Reformation Martin Luthers hat sich durchgesetzt

Die Einheit von Mecklenburg konnte durch die für alle Landesteile gemeinsamen Landstände gewahrt werden. Diese schlossen sich 1523 zu einer landständischen Union zusammen. Zu den drei Ständen zählten die adligen Grundbesitzer, Vertreter der Städte und höhere Geistliche. Letztere jedoch nur bis 1552 - sie verschwanden infolge der Reformation. Es blieben Ritterschaft und Landschaft. Die Landstände hatten das Recht der Steuerbewilligung (seit 1549) und beteiligten sich an Gesetzgebung und Rechtsprechung. Die Stände waren regional in Kreise gegliedert: Mecklenburgischer (Parchim), Wendischer (Güstrow), Stargardischer (Neubrandenburg). Schwerin und Strelitz hatten mit dieser Kreiseinteilung nichts zu tun und waren zu dieser Zeit ganz gewöhnliche Landstädte ohne politische Sonderfunktion. Daß Schwerin zugleich Residenz war, spielte auf den Landtagen keine Rolle.

1572
In den Sternberger Reversalen wird der Ritterschaft die Verfügung über die Klöster Ribnitz, Dobbertin und Malchow zugesprochen. Zur Verwaltung des Grundbesitzes wurden die Klosterämter gebildet.

Außerdem setzt der Adel durch, daß Pachtland von den Bauern zurückgefordert werden kann - es beginnt das sogenannte Bauernlegen. Freie Bauern wurden zu Knechten und Tagelöhnern. Ihre Rechte waren stark eingeschränkt. Ohne Erlaubnis durften sie nicht: das adlige Gut verlassen, einen Beruf frei wählen oder heiraten. Andererseits mußten die Gutsbesitzer bei Krankheit und im Alter Unterstützung gewähren.

1618 - 1648
Dreißigjähriger Krieg

Große Zerstörungen und hohe Menschenopfer in Mecklenburg

1621
Zweite mecklenburgische Hauptlandesteilung

Mecklenburg wird in Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Güstrow (bis 1695) geteilt.

Seit 1621 tagt gemeinsame Landtag für die mecklenburgischen Länder abwechselnd in Sternberg und Malchin.

1627 - 1631
Wallensteins Truppen erobern Mecklenburg, Wallenstein wird dessen Herzog
1631
König Gustav Adolf von Schweden rückt in Mecklenburg ein

Schwedische Herrschaft in Mecklenburg (Bündnis vom 13. März 1632). Die vertriebenen Herzöge werden durch den Schwedenkönig Gustav Adolf II. wieder eingesetzt.

1637 - 1640
häufiges Hin-Und-Her zwischen schwedischen und kaiserlichen Truppen
1645
Verabschiedung der Gesindeordnung
1648
Ende des dreißigjährigen Krieges: Westfälischer Frieden

Dieser erste große Krieg in Mecklenburg war für die Entwicklung verheerend. Die Einwohnerzahl wurde auf ein Sechstel reduziert (von 300.000 auf 50.000). Die zahlreichen Bauernstellen vor dem Krieg wurden danach nur zu einem Viertel besetzt. Ihren Vorteil zogen daraus die Adligen. Nach dem Krieg, vor allem 1755 und 1806, legten sie viele Bauerndörfer nieder und errichteten dafür Gutshöfe.
Mecklenburg verliert Wismar, Amt Neukloster und die Insel Poel an Schweden (bis 1803).

1654
Gesindeordnung mit Verankerung der Leibeigenschaft

Nach der bereits in Kraft gesetzten Gesindeordnung von 1645 wurde am 14.11.1654 die erneuerte "Gesinde-Tagelöhner-Baur-Schäffer-Tax- und Victualordnung" verabschiedet. Sie festigte die schlimmste Form bäuerlicher Unterdrückung durch die Adligen. Eine Heirat beispielsweise war nur mit Genehmigung des Gutsherren möglich.

1658
Schwedisch-Polnischer Krieg

1658 marschieren kaiserliche, brandenburgische und polnische Soldaten in Mecklenburg ein. Kriegerische Belastungen wie zur Zeit des 30jährigen Krieges bis zum Frieden von Olivia im Mai 1660.

1674 - 1675
Brandenburgisch-schwedischer Krieg in Mecklenburg
1701
Mecklenburg-Schwerin hat knapp 100.000 Einwohner, Mecklenburg-Strelitz 30.000
1700 - 1721
Nordischer Krieg

Plünderungen durch die Kriegsparteien: Schweden gegen Preußen, Dänen, Sachsen und Russen.

1701
Dritte Hauptlandesteilung durch Hamburger Vergleich

Mecklenburg wird in Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz (Herrschaft Stargard und Fürstentum Ratzeburg (vormaliges Bistum) - ohne die gleichnamige Stadt und der Komthirei Mirow) geteilt. Die Erstgeburtserbfolge wird vereinbart.

1711
Beginn der Verschleppungen von Mecklenburgern in die preußische Armee, der Krieg wütet in Mecklenburg
1733 / 1735
Gewaltsame Soldatenanwerbung durch Preußen in Mecklenburg
1753
Parallel zum Bauernlegen durch die Adligen begann im Domanium die Ansiedlung von Häuslern und Büdnern auf der Grundlage des Siedlungsediktes des Herzogs Christian Ludwig
18. April 1755
Landesgrundgesetzlicher Erbvergleich

Weitere Verankerung der Leibeigenschaft, Legalisierung des Bauernlegens. Mecklenburg hat zu dieser Zeit 150.000 Einwohner.

Der Landesgrundgesetzliche Erbvergleich (LGGEV) von 1755 ist das Ergebnis langwieriger Auseinandersetzungen und Machtkämpfe zwischen den mecklenburgischen Herzögen und den sogenannten Landständen (Ritterschaft und Städte). Dieses mit 25 Artikel und 530 Paragraphen umfangreichste und umfassendste Vertragswerk in den mecklenburgischen Geschichte bildete in der Folgezeit den Rahmen für alle gesellschaftlichen, politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Entwicklungen in beiden mecklenburgischen Landesteilen und blieb als Grundgesetz der landständischen Verfassung (in Mecklenburg-Schwerin mit kurzer Unterbrechnung 1849/50) bis zur Novemberrevolution 1918 geltendes Recht (Dank an P. Starsy für die Erklärung).

1756 - 1763
Siebenjähriger Krieg

Preußen besetzt das neutrale Sachsen und kämpft gegen eine Koalition von Österreich, Rußland, Frankreich und Schweden, im Verlaufe des Krieges mehrfache Besetzung Mecklenburgs-Schwerins (erstmalig 1757) durch Preußen, weiterhin Geld- und Naturallieferungen, Zwangsrekrutierungen (insgesamt ca. 4000 Soldaten für die preußische Armee) und Plünderungen.
Nach dem Krieg setzt endlich ein begrenzter Aufschwung ein.

18. Mai 1792
Auswanderungsverbot nach Amerika für die mecklenburg-schwerinischen Untertanen durch herzogliche Verordnung
1806
Flucht Blüchers durch Mecklenburg

Plünderungen, Zerstörungen durch die Franzosen.

1806 - 1813
Franzosenzeit

Beitritt zum napoleonischen Rheinbund 1808, Einquartierungen, Zwangsrekrutierung zum Kampf gegen Rußland 1812: 2100 Mecklenburger (Schwerin: 1700, Strelitz: 400). Weniger als 100 überlebten. 1813 treten beide Mecklenburg aus dem Rheinbund aus.

1813 - 1815
Befreiungskriege gegen Napoleon
8. Juni 1815
Die deutsche Bundesakte gestattet durch Artikel 18b die Auswanderung in andere Staaten des Deutschen Bundes
1815
Wiener Kongreß

Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz werden Großherzogtümer und Mitglied des Deutschen Bundes.

1817 / 1820
Mecklenburg-Schwerin hat 393.000 Einwohner (1820) und Mecklenburg-Strelitz 72.000 (1817)
18. Januar 1820
Aufhebung der Leibeigenschaft in Mecklenburg mit Wirkung ab Ostern 1821 verkündet
4. April 1822
Verordnung über Separation und Vererbpachtung der Bauernhufen

1822 begannen die Verhandlungen zwischen der Regierung und der Ritterschaft. Ziel war die Regulierung der Verhältnisse zwischen Gutsherren und Bauern, d. h. die Bauern sollten Eigentümer, bzw. Erbpächter des von ihnen bewirtschafteten Landes werden.

3. September 1847
Eine großherzogliche Verordnung regelt für Mecklenburg-Schwerin das Verfahren für die Erteilung von Pässen an Auswanderer
1848 / 1849
Revolution
5. Februar 1849
Eine großherzogliche Verordnung verfügt für das Staatsgebiet von Mecklenburg-Schwerin die "allgemeine Aufhebung der Abzugsgelder bei Auswanderungsfällen"
September 1850
Über die junge bürgerliche Verfassung von Mecklenburg wird im ausländischen Brandenburg das Urteil gesprochen. Der "Freienwalder Schiedsspruch" setzt den Landesgrundgesetzlichen Erbvergleich wieder in Kraft (gilt bis 1918).
1851
Beginn der Massenauswanderung nach Amerika

Politische, soziale und wirtschaftliche Mißstände verursachten die große Emigrationswelle Ende des 19. Jh.. Von 1853 bis 1908 wanderten fast 120.000 Menschen aus Mecklenburg aus.

1. Juni 1853
Verordnung über den Erwerb und Verlust der Eigenschaft eines mecklenburgischen Untertans erlassen
15. April 1857
Landesherrliche Verordnung über die Auswanderung nach außereuropäischen Ländern
25. Juni 1867
Verfassung des Norddeutschen Bundes wird auch für beide Mecklenburg verbindlich

Mit der Gründung des Norddeutschen Bundes 1866 begann auch für Mecklenburg ein neues Zeitalter (Beitritt am 21.8.1866). Die Verfassung gewährleistet volle Freizügigkeit innerhalb der Staaten des Norddeutschen Bundes sowie im grenzüberschreitenden Verkehr für alle Bundesangehörigen. Es entfallen die in Mecklenburg bis dahin bestehenden Einschränkungen bei Eheschließungen. Mecklenburg wurde an das norddeutsche Post- und Fernmeldenetz angeschlossen und erhielt einheitliche Maße und Gewichte auf der Grundlage des metrischen Systems, und die Banknoten des Bundes. Das mecklenburgische Militär wurde preußischem Kommando unterstellt.

1868
Beide Mecklenburg treten dem Zollverein bei
1870 - 1871
Deutsch-Französischer Krieg

unter Beteiligung mecklenburgischer Truppen

1871
Gründung des Deutschen Reiches, Mecklenburg-Schwerin (558.000 Einwohner) und Mecklenburg-Strelitz (97.000 Einwohner) werden Mitgliedstaaten
1897
Reichgesetzliche Regelung des Auswanderungswesens
1. August 1914 - 11. November 1918
Erster Weltkrieg
14. November 1918
Abdankung des Großherzogs
1918 / 1919
Gründung der Freistaaten Mecklenburg-Schwerin (1919) und Mecklenburg-Strelitz (1918) als Gliedstaaten in der Weimarer Republik
1925
Mecklenburg-Schwerin hat 674.000 Einwohner, Mecklenburg-Strelitz 110.000
1933
Beide Mecklenburg haben 805.000 Einwohner
1.1.1934
Vereinigung beider Mecklenburg zum Gau Mecklenburg (13.10.1933)

1939 hat Mecklenburg 900.593 Einwohner

1939 - 1945
Zweiter Weltkrieg
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